Gerne informieren wir Sie darüber, dass das „Investitionsprogramm Wald“  am 01.11.2020 startete. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert so Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft.

    Was genau wird gefördert?

    Gefördert werden Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Zugpferde, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen.

    Wer wird gefördert?

    Gefördert werden private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstliche Lohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen.

    Hier die wichtigsten Fakten:

    • Das Investitionsvolumen muss je Antrag bei 10.000€ liegen
    • Der Antragsteller kann bis zu 40 Prozent Zuschuss erhalten
    • Bis zum 31.10.2021 kann ein Antrag gestellt werden
    • Es dürfen maximal 400.000€ gefördert werden je Antrag. Der Antrag muss außerdem in Zusammenanhang mit einem Kredit aus dem Programm stehen.
    • Welche Produkte werden gefördert: https://www.rentenbank.de/dokumente/Positivliste.pdf

    Sie haben noch offene Fragen?

    Dann kontaktieren Sie uns gerne.