Allgemeine GeschÃĪftsbedingungen
fÞr Vertragsbeziehungen mit Unternehmern
1. Allgemeines
1.1 FÞr unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, soweit nicht ausdrÞcklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Das gilt auch fÞr VertragsÃĪnderungen und ErgÃĪnzungen. Das gilt ebenso fÞr alle zukÞnftigen GeschÃĪfte mit dem Kunden, soweit es sich dabei um RechtsgeschÃĪfte verwandter Art handelt.
1.2 Allgemeine GeschÃĪftsbedingungen des Kunden, die unseren Verkaufsbedingungen widersprechen, gelten – auch ohne unseren ausdrÞcklichen Widerspruch – nur insoweit, als wir ausdrÞcklich schriftlich zugestimmt haben.
1.3 Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberÞhrt.
1.4 Ein Kunde anerkennt unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen, auch wenn er ihnen zunÃĪchst widersprochen hat, dann, wenn er die Leistung von uns annimmt.
1.5 Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung und in der Folgezeit sich nicht in VermÃķgensverfall befindet und in der Lage ist, unsere anfallenden Forderungen zu begleichen.
1.6 Besteht zwischen dem Kunden und uns eine Rahmenvereinbarung, so gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowohl fÞr diese Rahmenvereinbarung als auch fÞr den einzelnen Auftrag.
1.7 Der Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Lieferungen zur ErfÞllung geschlossener VertrÃĪge stehen unter dem Vorbehalt, dass soeben genannte Hindernisse ebenfalls nicht entgegenstehen.
2. Angebote, Bestellungen, AuskÞnfte, Beratungen
2.1 Jedes unserer Angebote erfolgt freibleibend, was bedeutet, dass der Kunde durch dieses freibleibende Angebot erst zur Abgabe eines eigenen Angebotes aufgefordert wird, welches wir annehmen oder ablehnen kÃķnnen. Somit sind Ãnderungen der Leistungen, der Leistungszeit, des Preises oder sonstige Ãnderungen bis zur Annahme des Angebotes des Kunden durch uns mÃķglich.
2.2 Sofern eine Bestellung als verbindliches Angebot gemÃĪà § 145 BGB anzusehen ist, kÃķnnen wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.3 AuskÞnfte und Beratungen im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Gewichts- und MaÃangaben in Angeboten und Prospekten kÃķnnen ungenau sein. Abbildungen dienen nur zur ErlÃĪuterung des Textes und kÃķnnen vom Produkt abweichen.
In Angeboten und Prospekten angegebene Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und AnwendungsmÃķglichkeiten kÃķnnen wir nicht Þbernehmen. FÞr eine etwaige Haftung gilt Ziffer 10 dieser Bedingungen.
3. Preise
3.1 MaÃgebend sind ausschlieÃlich die in unserer AuftragsbestÃĪtigung genannten Preise. ZusÃĪtzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2 SÃĪmtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen HÃķhe zusÃĪtzlich zu entrichten hat.
3.3 Soweit nicht ausdrÞcklich etwas anderes in gesetzlicher Schriftform nach § 126 BGB vereinbart worden ist, gelten unsere Preise jeweils ab unserem Werk.
3.4 Unsere Preise verstehen sich ausschlieÃlich Verpackungs-, Fracht- und sonstige Kosten wie z.B. Ãķffentliche Abgaben (inklusive Quellensteuer), ZÃķlle, etc..
3.5 Soweit nichts anderes in gesetzlicher Schriftform nach § 126 BGB vereinbart ist, sind Aufstellung und Montage zum Beispiel von GerÃĪten und Maschinen im Preis nicht enthalten.
3.6 Die Preisstellung erfolgt ausschlieÃlich in Euro.
3.7 Einen nach Vertragsschluss erfolgte ErhÃķhung von Arbeitskosten, Materialkosten oder Umsatzsteuer wird in gleicher HÃķhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer Preissteigerung von mehr als fÞnf Prozent kann der Kunde vom Vertrag zurÞcktreten.
4. Lieferung
4.1 Soweit nichts anderes in gesetzlicher Schriftform nach § 126 BGB ausdrÞcklich vereinbart ist, liefern wir ab unserem Werk.
4.2 Lieferfristen gelten nur nach ausdrÞcklicher schriftlicher BestÃĪtigung in gesetzlicher Schriftform nach § 126 BGB als vereinbart.
4.3 Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer AuftragsbestÃĪtigung, jedoch nicht vor eindeutiger KlÃĪrung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
4.4 Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemÃĪÃe ErfÞllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfÞllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Die Lieferfrist verlÃĪngert sich in FÃĪllen von hÃķherer Gewalt, ArbeitskÃĪmpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintreten unvorhergesehener Hindernisse, die auÃerhalb unseres Willens liegen, nicht durch einen Organisationsmangel verschuldet sind und die ordnungsgemÃĪÃe ErfÞllung des Vertrages nicht nur unerheblich beeinflusst haben. Dies gilt gleichermaÃen, wenn solche UmstÃĪnde bei unseren Unterlieferanten eintreten.
4.4 Selbstbelieferung:
Ist der KÃĪufer Verbraucher, so gilt:
Soweit wir die Ware vor Abschluss dieses Kaufvertrags bereits selbst bestellt haben, fÞhrt eine ausbleibende Lieferung seitens des Exporteurs bzw. Lieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, dazu, dass wir selbst nicht liefern mÞssen. Der Liefer-/Bestellvertrag ist damit erloschen.
Ist der KÃĪufer kein Verbraucher, so gilt:
Eine ausbleibende Lieferung seitens des Exporteurs/Lieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, fÞhrt dazu, dass wir selbst nicht liefern mÞssen. Der Liefer-/Bestellvertrag ist damit erloschen.
4.5 Fristen und Terminen, die in der AuftragsbestÃĪtigung nicht ausdrÞcklich als âfestâ bezeichnet sind, werden keine Vertragsfristen. Kommt es bei diesen Fristen zu einer Ãberschreitung, so kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist kÃķnnen wir in Verzug geraten.
4.6 Bei Verschieben des Versandes auf Wunsch des Kunden werden ihm Lagerkosten in HÃķhe von mindestens 0,5 % des Auftragswerts zuzÞglich Umsatzsteuer fÞr jeden angefangenen Monat ab Terminverschiebung berechnet.
Fristen und Termine verlÃĪngern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenÞber nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch uns haften wir fÞr SchÃĪden nur nach MaÃgabe von Ziffer 10 dieser Bedingungen.
4.7 Wir behalten uns die Lieferung durch unsere eigene Lieferorganisation vor.
4.8 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.
4.9 Der Kunde ist zum RÞcktritt vom Vertrag nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorÞbergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Kunden zumutbar ist.
4.10 Steht dem Kunden ein vertragliches oder gesetzliches RÞcktrittsrecht zu und setzen wir dem Kunden fÞr dessen AusÞbung eine angemessene Frist, so erlischt das RÞcktrittsrecht, wenn nicht der RÞcktritt vor dem Ablauf der Frist erklÃĪrt wird.
4.11 Ist fÞr den Fall unseres Verzugs oder der UnmÃķglichkeit eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart und macht der Kunde diese Vertragsstrafe uns gegenÞber geltend, so sind – unbeschadet unseres Recht auf Herabsetzung der Vertragsstrafe nach § 343 BGB â darÞberhinausgehende SchadensersatzansprÞche wegen Verzugs oder UnmÃķglichkeit ausgeschlossen.
5. Versand, GefahrenÞbergang
5.1 Soweit nichts anderes ausdrÞcklich in der gesetzlichen Schriftform gemÃĪà § 126 BGB vereinbart ist, erfolgen Versand und Transport ausschlieÃlich auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden Þber, sobald die Sendung an die den Transport ausfÞhrende Person Þbergeben worden ist.
5.2 Die Gefahr des zufÃĪlligen Unterganges und der BeschÃĪdigung geht auf den Kunden auch dann Þber, wenn bei Lieferung âfrei Hausâ, âfrei Baustelleâ oder ÃĪhnliches der Transport den Bestimmungsort des Kunden erreicht hat oder wenn bei Lieferung âab Lagerâ die Ware in unserem Lager oder an dem vereinbarten Ãbergabeort versand- oder Þbergabebereit lagert
5.3 VerzÃķgert sich die Versendung der Lieferung aus GrÞnden, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufÃĪlligen Verschlechterung und des zufÃĪlligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden Þber, spÃĪtestens aber dann, wenn der Liefergegenstand unseren Betrieb verlÃĪsst.
5.4 Lagerkosten nach GefahrenÞbergang trÃĪgt der Kunde. Weitergehende AnsprÞche bleiben unberÞhrt.
5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens bzw. der uns entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufÃĪlligen Verschlechterung und des zufÃĪlligen Untergangs auf den Kunden Þber.
5.6 Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Sendung auf Kosten des Kunden gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und WasserschÃĪden zu versichern, wofÞr wir nach unserer Wahl 0,5 Prozent des Rechnungsbetrages oder die tatsÃĪchlich anfallenden Kosten berechnen.
5.7 TransportschÃĪden sind uns unverzÞglich mitzuteilen. Die erforderlichen FormalitÃĪten hat der Kunde mit dem FrachtfÞhrer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von RÞckgriffsrechten gegenÞber Dritten zu treffen. Soweit handelsÞblicher Bruch, Schwund oder Ãhnliches in zumutbaren Rahmen bleibt, kann dies nicht beanstandet werden.
6. Zahlungen
6.1 Zahlungen haben innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Sollten individuelle Zahlungstermine vereinbart worden sein, gelten diese. FÞr die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Wechsel und Schecks gelten erst nach EinlÃķsung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.
6.2 Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges – wenn der Kunde Kaufmann ist -, ab dem FÃĪlligkeitstagâ Verzugszinsen in HÃķhe von zwÃķlf Prozentpunkten Þber dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, unbeschadet unserer MÃķglichkeit einen hÃķheren, tatsÃĪchlichen Schaden geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
6.3 Die ZurÞckhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit GegenansprÞchen durch den Kunden sind nur zulÃĪssig, wenn diese GegenansprÞche anerkannt, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskrÃĪftig festgestellt sind.
6.4 Alle unsere Forderungen werden unabhÃĪngig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fÃĪllig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Kunden. In allen genannten FÃĪllen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufÞhren und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurÞckzutreten. Weitergehende AnsprÞche bleiben unberÞhrt.
6.5 Wir sind bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Zahlungen von Dritten fÞr Rechnung des Kunden auch dann anzunehmen, wenn der Kunde widerspricht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur ErfÞllung sÃĪmtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden RechtsverhÃĪltnis.
7.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im VerhÃĪltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so ÞbertrÃĪgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich fÞr uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 7.1.
7.3 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemÃĪÃen GeschÃĪftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu verÃĪuÃern. Jede anderweitige VerfÞgung Þber die Vorbehaltsware ist unzulÃĪssig. Von dritter Seite vorgenommene PfÃĪndungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzÞglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden kÃķnnen. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenÞber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur WeiterverÃĪuÃerung nicht ermÃĪchtigt.
7.4 Die Forderungen des Kunden aus der WeiterverÃĪuÃerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer WeiterverÃĪuÃerung nur berechtigt und ermÃĪchtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns Þbergehen.
7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis verÃĪuÃert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der VerÃĪuÃerung in HÃķhe des Rechnungswertes unserer jeweils verÃĪuÃerten Vorbehaltsware.
7.6 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der HÃķhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschlieÃlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
7.7 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermÃĪchtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der GeschÃĪftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemÃĪà nachkommt. Liegen die Voraussetzungen fÞr die AusÞbung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzÞglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehÃķrigen Unterlagen auszuhÃĪndigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
7.8 Ãbersteigt der Wert der fÞr uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fÞnfzig (50) Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.9 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als RÞcktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrÞcklich schriftlich erklÃĪren. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfÞllt.
8. Rechte an PlÃĪnen, Angeboten, EntwÞrfen, Zeichnungen, Software
8.1 Wir behalten an allen PlÃĪnen, Zeichnungen, EntwÞrfen, Angeboten etc. das Urheberrecht und bis zum Abschluss eines Vertrags auch das Eigentum vor.
8.2 SÃĪmtliche Computerprogramme bleiben unser Eigentum. Programme, Dokumentationen und nachtrÃĪgliche ErgÃĪnzungen dÞrfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugÃĪnglich gemacht werden und â auch fÞr eigene Zwecke vorbehaltlich einer Sicherungskopie â weder kopiert noch irgendwie anders dupliziert werden.
8.3 An Programmen und dazugehÃķrigen Dokumentationen und nachtrÃĪglichen ErgÃĪnzungen wird ein nicht ausschlieÃliches und nicht Þbertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Ware, fÞr die Programme geliefert werden, eingerÃĪumt. FÞr Programme und Dokumentationen, die im Auftrag des KÃĪufers angefertigt werden und unsere Lieferung darstellen, werden dem KÃĪufer in gewÞnschter Anzahl Einzellizenzen fÞr Endkunden im Umfang eines nicht ausschlieÃlichen und nicht Þbertragbaren Nutzungsrechts gewÃĪhrt.
8.4 Quellprogramme werden in der Regel nicht zur VerfÞgung gestellt, ihre Ãberlassung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9. GewÃĪhrleistung, unverzÞgliche PrÞfung-und RÞgeobliegenheit bei Kaufleuten, VerjÃĪhrung
9.1 Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur ÃberprÞfung zurÞckzusenden. Bei berechtigter und fristgemÃĪÃer MÃĪngelrÞge beheben wir die MÃĪngel im Wege der NacherfÞllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache; dabei tragen wir nur die zum Zwecke der NacherfÞllung erforderlichen Kosten.
9.2 Wir sind berechtigt, die NacherfÞllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern, zum Beispiel dann, wenn die Kosten der NacherfÞllung in keinem angemessenen VerhÃĪltnis zu dem angestrebten Erfolg stehen. Die NacherfÞllung kann auch dann verweigert werden, wenn uns der Kunde nicht auf unsere Aufforderung hin die beanstandete Ware zugesendet hat.
9.3 Der Kunde kann RÞcktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der VergÞtung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frÞhestens nach erfolglosem Ablauf von zwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur NacherfÞllung, es sei denn, die Fristsetzung zur NacherfÞllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des RÞcktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder FahrlÃĪssigkeit fÞr Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.
9.4 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Ãbernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (ErklÃĪrung des VerkÃĪufers, dass der Kaufgegenstand bei GefahrÞbergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der VerkÃĪufer verschuldensunabhÃĪngig fÞr alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden ausschlieÃlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.5 FÞr etwaige Schadens- und AufwendungsersatzansprÞche des Kunden gelten die Bestimmungen in Ziffer 10.
9.6 Alle Angaben Þber unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, MaÃ- und Leistungsangaben, sind als annÃĪhernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware.
9.7 Soweit nicht Grenzen fÞr Abweichungen ausdrÞcklich in der AuftragsbestÃĪtigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenÞbliche Abweichungen zulÃĪssig.
9.8 Eine GewÃĪhrleistung fÞr MÃĪngel an der gelieferten Ware, die ihre Ursache im Þblichen Verschleià haben, ist ausgeschlossen. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem KÃĪufer keine AnsprÞche wegen etwaiger MÃĪngel zu.
9.9 Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Ãnderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfÃĪllt jede GewÃĪhrleistung, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
9.10 Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, MÃĪngelrÞgen schriftlich oder per Fax zu erheben. FÞr den Zugang der schriftlichen oder per Telefax verschickten MÃĪngelrÞgen bei uns ist der Kunde beweisbelastet.
9.11 Ist der Kunde Kaufmann, so ist er dazu verpflichtet, die gelieferte Ware unverzÞglich nach Erhalt ordnungsgemÃĪà auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige MÃĪngel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfÃĪhige Falschlieferungen oder Mindermengen uns gegenÞber unverzÞglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). FÞr die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass es ihm aus wichtigem Grund nicht mÃķglich war, diese Frist einzuhalten, z.B. weil die Art eines vorhandenen Mangels oder Falschlieferung nach Art seiner/ihrer Beschaffenheit die Einhaltung dieser Frist objektiv nicht erlaubte. Im Falle des Gelingens dieses Nachweises gilt als Ausschlussfrist die fÞr die ÃberprÞfung bzw. Mangelanzeige angemessene Frist.
9.12 Versteckte MÃĪngel sind zur Wahrung der PrÞfungs- und RÞgeobliegenheit des Kunden, der Kaufmann ist (§§ 377, 378 HGB), uns unverzÞglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.13 Ist der Kunde Kaufmann und hÃĪlt er diese – nur fÞr Kaufleute geltende – PrÞfungs- und/oder RÞgefristen nicht ein und erklÃĪren wir uns dennoch dazu bereit, die jeweilige RÞge des Kunden auf Berechtigung zu prÞfen, zu untersuchen oder Þber diese zu korrespondieren oder zu verhandeln oder zu versuchen, etwaige MÃĪngel zu beheben, so geschieht dies ausdrÞcklich unter dem Vorbehalt, dass wir trotz einer solchen PrÞfung/Untersuchung/Korrespondenz/Verhandlung/Versuch der MÃĪngelbeseitigung allein wegen des VerstoÃes gegen die PrÞfungs- und/oder RÞgefrist das Ansinnen des Kunden zurÞckweisen, selbst wenn sich herausstellt, dass seine RÞge berechtigt war. Solche PrÞfungen, Untersuchungen, Korrespondenzen/Verhandlungen oder Versuche der MÃĪngelbeseitigung sind in keinem Falle als Verzicht von uns anzusehen, uns auf den Verstoà gegen die PrÞfungs- und/oder RÞgefrist zu berufen. Wir behalten uns in jedem Stadium der PrÞfung/Untersuchung/Korrespondenz/Verhandlung/Versuch der MÃĪngelbeseitigung ausdrÞcklich vor, dies zu tun.
9.12 AnsprÞche wegen SachmÃĪngeln des Kunden, der Kaufmann und kein Verbraucher ist, verjÃĪhren in einem Jahr ab Ãbergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Dies gilt nicht fÞr SchadensersatzansprÞche des Kunden, die auf Ersatz eines KÃķrper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf unser vorsÃĪtzliches oder grobes Verschulden gestÞtzt sind. Soweit das Gesetz gemÃĪà § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen fÞr Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (RÞckgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 BGB (BaumÃĪngel) lÃĪngere Fristen zwingend vorschreibt, so gelten ausschlieÃlich diese Fristen.
Ist der Kunde Verbraucher, so gelten fÞr ihn ausschlieÃlich die gesetzlichen VerjÃĪhrungsfristen.
9.13 Gebrauchte Ware verkaufen wir, soweit der Kunde Kaufmann und kein Verbraucher ist, unter Ausschluss jeglicher GewÃĪhrleistung.
10. Haftungsbegrenzung
10.1 Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz â vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen â nur bei Vorsatz, grober FahrlÃĪssigkeit sowie bei leicht fahrlÃĪssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefÃĪhrdet.
Jedoch ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlÃĪssigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschrÃĪnkt.
10.2 FÞr VerzugsschÃĪden gilt Ziffer 4.11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
10.3 Die in den Ziffern 10.1 â 10.2 enthaltenen HaftungsausschlÞsse und HaftungsbeschrÃĪnkungen gelten nicht im Fall der Ãbernahme einer Garantie fÞr die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB (siehe Ziffer 9.4), im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von SchÃĪden aus der Verletzung des Lebens, des KÃķrpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 SÃĪmtliche SchadensersatzansprÞche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjÃĪhren, soweit der Kunde Kaufmann und nicht Verbraucher ist, spÃĪtestens in zwei Jahren seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlÃĪssiger Unkenntnis von den den Anspruch begrÞndenden UmstÃĪnden und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung fÞr Vorsatz oder grobe FahrlÃĪssigkeit und in den in Ziffer 10.3 genannten FÃĪllen. Sie gelten auÃerdem nicht fÞr Verbraucher. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen VerjÃĪhrungsfristen.
10.5 Ist der Kunde ein ZwischenhÃĪndler fÞr die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten fÞr die VerjÃĪhrung eines etwaigen RÞckgriffsanspruches des Kunden gegen uns ausschlieÃlich die gesetzlichen Bestimmungen.
10.6 Bei Lieferung von Software haften wir fÞr den Verlust oder die VerÃĪnderung von Daten, die durch das Programm hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wÃĪre, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht in adÃĪquaten Intervallen, mindestens jedoch tÃĪglich, nachgekommen wÃĪre.
11. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
11.1 Falls gegen den Kunden AnsprÞche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung in der vertraglich bestimmten Art und Weise benutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafÞr ist, dass der Kunde uns unverzÞglich schriftlich Þber derartige AnsprÞche Dritter unterrichtet und uns alle AbwehrmaÃnahmen und auÃergerichtlichen MaÃnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht mÃķglich sein, gilt als vereinbart, dass wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurÞcknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis, abzÞglich eines das Alter der Lieferung/Leistung berÞcksichtigenden Betrages, erstatten.
11.2 Weitergehende AnsprÞche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Kunden nicht zu, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind und eine Verletzung sonstiger Vertragspflichten weder vorsÃĪtzlich noch grob fahrlÃĪssig erfolgte. Wir haben keine Verpflichtungen gemÃĪà Ziffer 11.1, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung nicht in der vertraglich bestimmten Art und Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.
12. Entsorgung
12.1 Der Kunde hat unsere warenbegleitenden Informationen bei der Entsorgung der Ware zu beachten und sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemÃĪÃ, nach MaÃgabe der gesetzlichen Vorschriften, entsorgt wird.
12.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, ist er verpflichtet, die Entsorgung auf eigene Kosten vorzunehmen. Bei Weiterverkauf der Ware oder deren Bestandteilen, hat der Kunde diese Verpflichtung auf den nÃĪchsten KÃĪufer zu Þbertragen. Ist der Kunde ein Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung.
13. Vertraulichkeit
13.1 Falls nicht ausdrÞcklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.
13.2 Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer GeschÃĪftsbeziehung zu Ihnen zusammenhÃĪngen.
14. Sonstiges
14.1 Gerichtsstand ist, sofern der Kunde ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen und Kaufmann ist oder eine juristische Person des Ãķffentlichen Rechts oder Ãķffentlich-rechtliches SondervermÃķgen, der Sitz unseres Unternehmens in Offenburg-WindschlÃĪg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.
14.2 Es gilt ausschlieÃlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.
14.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berÞhrt dies die Wirksamkeit der Þbrigen Klauseln bzw. der Þbrigen Teile solcher Klauseln nicht.
15. Datenschutz
Wir verweisen auf unsere aktuelle DatenschutzerklÃĪrung https://oehlermaschinen.de/datenschutz/, die auf unserer Website www.oehlermaschinen.de verfÞgbar ist.